Kurzfristige Beschäftigung gefällig?

Du willst deine freie Zeit sinnvoll nutzen und das eigene Budget aufbessern? Eine kurzfristige Beschäftigung bietet dir genau diese Möglichkeit. Ob saisonale Spitzen oder die Ferienzeit, Unternehmen wie McDonald’s benötigen immer wieder zeitweise Unterstützung. Die ideale Lösung für Schüler und Studenten die einen Nebenjob suchen.

Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung ist der ideale Ferienjob

Eine kurzfristige Beschäftigung bietet dir zahlreiche Vorteile. Du kannst beispielsweise die Zeit zwischen Schule und Studium nutzen, um dein Budget aufzubessern oder du nutzt deine Ferien, um Einblicke in ein international tätiges Unternehmen zu bekommen und dabei auch noch Geld zu verdienen. McDonald’s betreibt in Deutschland mehr als 1.489 Restaurants, in denen wir immer wieder für einige Wochen Unterstützung benötigen.

Eine kurzfristige Beschäftigung bietet dir viele Vorteile

  • Mit einer kurzfristigen Beschäftigung kannst du als Schüler oder Student bei McDonald’s deine freie Zeit überbrücken. Wir können dich für maximal drei Monate beschäftigen und dir einen ersten Einblick in einen Beruf mit Zukunft gewähren.

  • Wenn dir die Arbeit in einem unserer Restaurants gefällt und du auch weiterhin bei uns arbeiten möchtest, kannst du zusätzlich im Anschluss zu einer kurzfristigen Beschäftigung einen Minijob annehmen. Willst du mehr, ist vielleicht eines unserer Ausbildungsangebote oder unser duales Studium für dich interessant.

  • Bei einer kurzfristigen Beschäftigung musst du keine Sozialabgaben wie Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung bezahlen. Dein Einkommen wird nur versteuert. Dadurch hast du am Ende deiner Beschäftigungszeit mehr Geld auf dem Konto.

Die kurzfristige Beschäftigung ist klar geregelt

Mit einer kurzfristigen Beschäftigung auch geringfügige Beschäftigung genannt, hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, auf eine unkomplizierte Weise und ohne Sozialversicherungspflicht, den zeitweise erhöhten Mitarbeiterbedarf eines Unternehmens zu decken. Deshalb bieten wir vor allem in der Ferienzeit Schülern und Studenten die Mitarbeit in einem unserer Restaurants an. So können wir den Personalbedarf in der Urlaubszeit decken und dir eine lukrative Beschäftigung anbieten, bei der du gleichzeitig das Innenleben der Systemgastronomie kennenlernst.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Ein paar Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein, damit wir dich geringfügig beschäftigen können. Dem Namen nach ist die Beschäftigung nur für eine bestimmte Zeit möglich. Das bedeutet, bei einer regulären Fünf-Tage-Woche kannst du maximal drei Monate am Stück arbeiten. Alternativ gilt, wenn die Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage festgelegt ist, kannst du innerhalb eines Kalenderjahres maximal für 70 Tage geringfügig beschäftigt werden. Diese zeitliche Befristung gilt auch, wenn du im Frühjahr und Sommer in den Ferien arbeiten möchtest. Vorausgesetzt zwischen den Ferien liegen mindestens zwei Monate und die Gesamtarbeitszeit von 70 Tagen wird nicht überschritten. In welcher Form du in unseren Restaurants beschäftigt wirst, werden wir vorher in einem Arbeitsvertrag genau festlegen. Die genaue Arbeitszeit kannst du dann mit dem jeweiligen Restaurantleiter absprechen. Dabei versuchen wir soweit wie möglich auf deine Bedürfnisse einzugehen.

Kurzfristige Beschäftigung für Studenten

Studenten können grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit oder in der Zeit zwischen Schule und Studium kurzfristig beschäftigt werden. Als Student gelten alle an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikulierte Studenten. In dieser Zeit ist ihre Tätigkeit im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung von der Sozialversicherung befreit. Zudem haben Studenten einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Bei McDonald’s Deutschland werden alle Mitarbeiter nach dem gültigen Tarifvertrag des Bundesverbands für Systemgastronomie bezahlt, auch wenn sie kurzfristig beschäftigt sind. Zusätzlich vergüten wir die Arbeitszeit in den Nachtstunden mit einer Sonderzulage.

Kurzfristige Beschäftigung für Schüler

Auch Schüler, die in den Ferien etwas Taschengeld verdienen, können in einem unserer Restaurants eine kurzfristige Beschäftigung annehmen. Vorausgesetzt, du bist mindestens 15 Jahre alt und deine Erziehungsberechtigten sind mit der Tätigkeit einverstanden. Deine tägliche Arbeitszeit ist dann auf acht Stunden begrenzt und wird nur in Ausnahmefällen nach 20:00 Uhr oder am Wochenende sein. Natürlich profitierst du auch von unserer fairen Bezahlung und dem kollegialen Arbeitsklima.

Wie du bei McDonald’s kurzfristig beschäftigt werden kannst

Die kurzfristige Beschäftigung in einem unserer Restaurants ist sehr vielseitig und eine ideale Gelegenheit, für einige Wochen etwas Restaurant-Luft zu schnuppern und einen Einblick in einen Beruf mit Zukunft zu bekommen. Egal ob du lieber in der Küche arbeitest, im Restaurant oder am McDrive Schalter die Gäste bedienst, erfahrene Kollegen zeigen dir alle Arbeitsschritte und unterstützen dich dabei, eine wertvolle Unterstützung für unser Team zu werden. Wenn dir eine Tätigkeit besonders viel Spaß macht, dann versuchen die Restaurantmanager dies bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen.

Bewirb dich einfach online um eine kurzfristige Beschäftigung

Wenn du dich jetzt für eine kurzfristige Beschäftigung bei McDonald’s interessierst, dann schau dir zunächst unsere Karriereseiten an. Dort sind alle Restaurants aufgeführt, in denen es noch freie Plätze gibt. Über das Online-Formular kannst du dich direkt bewerben. Wir benötigen von dir nur einen kurzen Lebenslauf und ein paar Worte zu deiner Motivation. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann weitere Details und wenn du uns überzeugst, kannst du schon bald ein Teil der großen McDonald’s-Familie werden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur kurzfristigen Beschäftigung

Für Schüler und Studenten die in ihrer freien Zeit etwas Geld verdienen möchten, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Neben einem regelmäßigen Minijob ist die kurzfristige Beschäftigung in den Ferien oder der vorlesungsfreien Zeit eine gute Möglichkeit. Allerdings unterscheiden sich diese beiden Beschäftigungsarten. Während die Einnahmen bei einem Minijob maximal 450 Euro pro Monat betragen dürfen, ist die Höhe des Verdienstes bei der kurzfristigen Beschäftigung nicht begrenzt. Dafür darf diese nur maximal 3 Monate am Stück erfolgen oder alternativ nicht länger als 70 Tage im Jahr. Hier findest du noch weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die kurzfristige Beschäftigung.

Kurzfristige Beschäftigung

Als kurzfristige Beschäftigung wird ein Beschäftigungsverhältnis bezeichnet, das nicht länger als drei Monate am Stück dauert oder nicht mehr als 70 Arbeitstage in einem Kalenderjahr umfasst. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist die kurzfristige Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig. Wie viel Geld während der Beschäftigung verdient wird, spielt keine Rolle für die Bewertung. Im Laufe eines Kalenderjahres können mehrere kurzfristige Beschäftigungen angenommen werden, vorausgesetzt, es werden insgesamt nicht mehr als 70 Tage gearbeitet.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die zeitlichen Anforderungen (max. 3 Monate, bzw. 70 Tage) nicht überschritten werden. Im Gegensatz dazu kann ein Minijob dauerhaft ausgeübt werden. Dabei ist entscheidend, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht überschritten wird und das Einkommen aus dieser Tätigkeit maximal 450 Euro beträgt. Eine kurzfristige Beschäftigung darf dagegen nicht als dauerhafte Beschäftigung zur Sicherung des Lebensunterhalts angelegt sein. Im Behördenjargon wird die Tätigkeit in einem solchen Fall berufsmäßig genannt und gilt nicht mehr als kurzfristige Beschäftigung, sondern ist dann ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

*Bei allen Bezeichnungen sind stets Personen weiblichen, männlichen und diversen Geschlechts gemeint.




Kurzfristige Beschäftigung

Als kurzfristige Beschäftigung wird ein Beschäftigungsverhältnis bezeichnet, das nicht länger als drei Monate am Stück dauert oder nicht mehr als 70 Arbeitstage in einem Kalenderjahr umfasst. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist die kurzfristige Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig. Wie viel Geld während der Beschäftigung verdient wird, spielt keine Rolle für die Bewertung. Im Laufe eines Kalenderjahres können mehrere kurzfristige Beschäftigungen angenommen werden, vorausgesetzt, es werden insgesamt nicht mehr als 70 Tage gearbeitet.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die zeitlichen Anforderungen (max. 3 Monate, bzw. 70 Tage) nicht überschritten werden. Im Gegensatz dazu kann ein Minijob dauerhaft ausgeübt werden. Dabei ist entscheidend, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht überschritten wird und das Einkommen aus dieser Tätigkeit maximal 450 Euro beträgt. Eine kurzfristige Beschäftigung darf dagegen nicht als dauerhafte Beschäftigung zur Sicherung des Lebensunterhalts angelegt sein. Im Behördenjargon wird die Tätigkeit in einem solchen Fall berufsmäßig genannt und gilt nicht mehr als kurzfristige Beschäftigung, sondern ist dann ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

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