Nebenjob

Wenn die Miete zu hoch, der Urlaub zu teuer oder die Wünsche zu groß sind, dann hilft ein Nebenjob. Für viele Arbeitnehmer, Studenten und Schüler gehört der zweite Job in der Gastronomie längst zum Alltag. Wenn Du auch deine Haushaltskasse aufbessern möchtest und dabei auf Abwechslung und gute Bezahlung Wert legst, dann unterstütze doch unser Team in einem McDonald’s-Restaurant.

Nebenjob

Dein Nebenjob sollte unkompliziert und flexibel sein

Ein Nebenjob ist ideal, um die Haushaltskasse aufzufüllen und bietet gleichzeitig einen Einblick in spannende Unternehmen und Berufsfelder. Damit der Zweitjob auch den gewünschten Erfolg bringt und zugleich Spaß macht, müssen ein paar Besonderheiten beachtet werden. Neben finanziellen und rechtlichen Faktoren sollte der Nebenjob auch unkompliziert und flexibel sein, damit er auch zu deinem Leben passt.

Vorteile eines Nebenjobs.

  • Mehr Geld ist die häufigste Motivation bei der Suche nach einem Nebenjob. Bei McDonald’s bieten wir dir nicht nur eine faire tarifliche Bezahlung, Zulagen für Nacht- und Feiertagsarbeit sowie die Sozialleistungen und das Flair eines internationalen Unternehmens.

  • Ein Nebenjob kann viele Facetten haben. Du kannst dauerhaft eine reguläre Beschäftigung in Teilzeit annehmen, als Minijobber unsere Mitarbeiter in den Spitzenzeiten unterstützen oder auch regelmäßig in den Ferien bei uns arbeiten. Egal welche Variante am besten zu deinem Leben passt, gemeinsam finden wir den passenden Job für dich.

  • Ein Nebenjob kann auch der Anfang von etwas Neuem sein. Vielleicht gefällt dir die Arbeit in einem Restaurant und du möchtest noch tiefer ins Geschehen eingreifen. Dann ist vielleicht eine Ausbildung der richtige Weg für dich, oder du entscheidest dich für unser Duales Studium.

Was zeichnet einen Nebenjob aus?

Der Name deute es schon an. Unter einem Nebenjob wird eine Tätigkeit verstanden, die beispielsweise neben der eigentlichen Beschäftigung als Angestellter, Student oder Schüler ausgeübt wird. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebentätigkeit hat Auswirkungen auf steuerliche Aspekte und für die Einstufung in der Sozialversicherung.

Nebenjobs für Angestellte

Grundsätzlich ist es erlaubt, einen Nebenjob auszuüben. Arbeitnehmer sollten sich allerdings vorher ihren Arbeitsvertrag anschauen. In den meisten Fällen ist dort geregelt, ob und wie ein Nebenjob angenommen werden kann. So kann es sein, dass der Arbeitgeber über die Nebentätigkeit nur informiert werden will oder aber, dass der Nebenjob genehmigt werden muss. Solange keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, darf der Arbeitgeber die Nebentätigkeit allerdings nicht verbieten. Er darf aber darauf bestehen, dass die hauptsächliche Tätigkeit weiterhin gewissenhaft ausgeführt wird.

  • Damit Haupttätigkeit und Nebenjob zusammenpassen, sollten ein paar Punkte eingehalten werden:

  • Die gesamte Arbeitsdauer in einer Woche darf 48 Stunden nicht überschreiten. Das hat der Gesetzgeber für Angestellte so festgelegt. In welchem Umfang dann der Nebenjob ausgeübt werden kann, ergibt sich aus der Arbeitszeit des ersten Jobs. Beträgt diese 38 Stunden, so wie es in Deutschland verbreitet ist, dann darf der Nebenjob nicht mehr als 10 Stunden pro Woche ausmachen. Es ist darauf zu achten, dass die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird, wobei die Arbeitszeiten zusammengerechnet werden. Bei Minderjährigen ist diese ein bisschen geringer. Pro Jahr sind insgesamt 2.304 Arbeitsstunden zulässig. Dabei ist dann bereits der gesetzlich verpflichtende Urlaub berücksichtigt.

  • Vom nächtlichen Nebenjob direkt ins Büro ist in der Regel nicht erlaubt, da die gesetzlichen Ruhezeiten berücksichtigt werden müssen

  • Angestellte sollte auch darauf achten, dass der Nebenjob nicht ihre Leistungsfähigkeit im ersten Job einschränkt. Ständig völlig übermüdet im Büro zu erscheinen, muss ein Arbeitgeber nicht akzeptieren.

  • Für den Arbeitgeber ist auch entscheidend, bei welchem Unternehmen die Nebentätigkeit stattfindet. Direkt für die Konkurrenz zu arbeiten, darf der Arbeitgeber untersagen.

  • Während des betrieblichen Urlaubs darf die Nebentätigkeit weitergeführt werden, allerdings nur in dem zuvor vereinbarten Umfang. Die Urlaubszeit für eine Vollzeitbeschäftigung zu nutzen ist nicht zulässig.

  • Wer in seinem ersten Job krankgeschrieben ist, sollte während dieser Zeit auf seinen Nebenjob verzichten, auch wenn der Nebenjob durch die Krankheit nicht beeinträchtigt wäre.

Nebenjobs für Schüler und Studenten

Studenten, die es neben dem Hörsaal auch noch in die Praxis zieht, um das monatliche Budget aufzubessern, müssen ein paar Fallstricke beachten. Neben den Klassikern wie Praktika und Ferienjob besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine dauerhafte Nebentätigkeit auszuüben. Das kann der 450-Euro-Job mit wenigen Stunden in der Woche sein, es kann aber auch eine Lohnsteuerpflichtige Beschäftigung mit umfangreicherer Arbeitszeit sein. Allerdings darf die Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Liegt die Arbeitszeit darüber, so wird das Studium als nebenberuflich angesehen und der Nebenjob wird zur Hauptbeschäftigung. Empfänger von BAföG-Leistungen sollten zudem beachten, dass sie nicht mehr als derzeit 5.400 Euro während der 12-monatigen Bewilligungszeit dazuverdienen dürfen. Für Schüler gilt zusätzlich das Mindestalter von 16 Jahren und die Einschränkungen bei den Arbeitszeiten. Sie dürfen nicht mehr als acht Stunden am Stück arbeiten und nur in Ausnahmefällen nach 20:00 Uhr und am Wochenende.

Nebenjobs am Wochenende

Das Wochenende gehört zu den beliebtesten Zeiten für einen Nebenjob. Einerseits lässt sich der Job dann prima mit dem eigenen Leben in Einklang bringen und zum anderen ist am Wochenende in vielen Betrieben, beispielsweise in der Gastronomie, der Bedarf an zusätzlichen Mitarbeitern höher. Doch auch für das Wochenende hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, denn nach dem Arbeitszeitgesetz gelten Samstag und Sonntag als Ruhe- und Erholungszeit. Entscheidend ist auch hier die Arbeitszeit. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden sind am Wochenende maximal 8 Stunden zulässig. Wer mehr arbeiten möchte, kann vorübergehend die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden insgesamt erhöhen, muss dann aber zu einer anderen Zeit weniger arbeiten, um den Jahresdurchschnitt von 48 Stunden pro Woche einzuhalten. Auch die Pausen- und Erholungszeiten müssen am Wochenende eingehalten werden. Die Arbeit am Sonntag ist darüber hinaus noch stärker eingeschränkt und nur in bestimmten Branchen zulässig. Dazu gehört auch die Gastronomie.

Diese Nebenjobs sind bei McDonald’s möglich.

In unseren McDonald’s-Restaurants beschäftigen wir neben der Stamm-Crew auch Mitarbeiter die uns in Spitzenzeiten unterstützen wollen. Egal ob du lieber in der Küche arbeitest, im Restaurant oder am McDrive-Schalter die Gäste bedienst, wir können fast alle Wünsche für einen abwechslungsreichen Nebenjob erfüllen. Nach einer kurzen Einarbeitung durch erfahrene Kollegen wirst du schnell ein wertvoller Teil des Teams und bekommst zudem einen Einblick in die Systemgastronomie beim Marktführer. Unsere Restaurantmanager achten bei der Einsatzplanung darauf, die Wünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen und setzen sie zu den gewünschten Zeiten meist auch am Arbeitsplatz ihrer Wahl ein.

So kannst du dich um deinen Nebenjob bewerben.

Wo wir gerade Bedarf an Unterstützung in unseren McDonald’s-Restaurants haben, kannst du schnell auf den Karriereseiten im Internet sehen. Oder du fragst bei deinem nächsten Restaurantbesuch einfach einen der Mitarbeiter. Bewerben kannst du dich am besten online. Dafür füllst du einfach unser Online-Formular mit und einen kurzen Lebenslauf aus. Wo und wie wir dich dann einsetzen können, besprechen wir persönlich in einem Restaurant in deiner Nähe. Wenn du uns überzeugst, kannst du schon bald ein Teil der großen McDonald’s-Familie werden.

Was du zu deinem Nebenjob wissen solltest.

Einen Nebenjob zu haben ist für viele Arbeitnehmer und Studenten nichts Ungewöhnliches. Mit ein paar Stunden zusätzlicher Arbeit lässt sich die Haushaltskasse auffüllen und auch mancher Wunsch erfüllen. Ein paar Regeln müssen für den Zweitjob aber beachtet werden. Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Nebenjob

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber einen Nebenjob nicht verbieten, sofern du nicht für die Konkurrenz arbeitest und deine reguläre Arbeit in gewohnter Zuverlässigkeit erledigst. Allerdings kann im Arbeitsvertrag geregelt werden, dass du den Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren musst oder sogar eine Genehmigung einholen musst. In der Regel ist es ratsam, den Arbeitgeber zu informieren, damit es gar nicht erst zu Missverständnissen und Schwierigkeiten kommt.

Das hängt von der Art der Nebenbeschäftigung ab. Bei einem Minijob mit einem maximalen Einkommen von 450 Euro pro Monat werden keine zusätzlichen Steuern fällig. Liegt das Einkommen über 450 Euro im Monat, dann ist der Nebenjob steuer- und sozialversicherungspflichtig. Du benötigst dann eine zusätzliche Steuerkarte und musst die Tätigkeit bei der Krankenkasse anmelden. Seit 2013 wurde die herkömmliche Lohnsteuerkarte durch eine elektronische ersetzt. Sie ist vielen heutzutage als ELStAM bekannt (Elektronische-Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale). Mit dieser kann dein Chef via Identifikationsnummer alle relevanten Daten einsehen und jederzeit online abrufen. Da du monatlich dein Gehalt richtig versteuert überwiesen haben möchtest, müssen Arbeitgeber sich beim Elster-Portal registrieren oder eine externe Buchhaltungssoftware nutzen. Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte gehört Bürokratie der Vergangenheit an. Wer einen neuen Job aufnimmt, muss lediglich sein Geburtsdatum und die Identifikationsnummer mitteilen.

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber das Wochenende zur Freizeit und Erholung reserviert. Dennoch ist eine berufliche Tätigkeit auch am Wochenende möglich, sofern dadurch die wöchentliche Gesamtarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Die Arbeit am Sonntag ist nur in ausgewählten Branchen erlaubt. Dazu gehören auch Restaurants.

*Bei allen Bezeichnungen sind stets Personen weiblichen, männlichen und diversen Geschlechts gemeint.



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