Minijob

Wenn du neben Schule, Studium oder Job noch etwas Geld dazuverdienen willst und dafür ein paar Stunden pro Woche aufwenden kannst, dann ist ein Minijob in der Gastronomie die ideale Lösung für dich. Die Mitarbeiter in unseren McDonald’s Restaurants freuen sich auf deine Unterstützung und garantieren dir einen abwechslungsreichen Job, der auch noch fair bezahlt wird.

Minijob

Mit einem Minijob die Haushaltskasse aufbessern

  • Mit einem Minijob bei McDonald’s Deutschland bist du beim Marktführer beschäftigt und genießt die Vorteile eines international tätigen Unternehmens. Unsere Mitarbeiter werden nach dem Rotationsprinzip eingesetzt und lernen so die gesamten Abläufe in der Systemgastronomie kennen. So wirst du schnell zum wertvollen Teil unseres Teams und bekommst Einblicke in einen spannenden Beruf.

  • Als Minijob wird eine geringfügige Beschäftigung bezeichnet, die umgangssprachlich auch als 538 Euro-Job genannt wird. Damit ist dann auch direkt die charakteristischste Eigenschaft eines Minijobs beschrieben, denn dein monatliches Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung darf 538 Euro nicht überschreiten.

  • Wieviel du in einem Minijob bei McDonald‘s verdienst, wird im Tarifvertrag des Bundesverbands für Systemgastronomie geregelt, nach dem wir unsere Mitarbeiter bezahlen. Wie viele Stunden du in deinem Minijob tätig sein kannst, ergibt sich aus dem tariflichen Stundenlohn. Grob kannst du mit 40 bis 48 Stunden pro Monat rechnen.

Was sind die Besonderheiten bei einem Minijob?

Minijobs sind eine beliebte Form der nebenberuflichen Arbeit. Laut Bundesarbeitsagentur für Arbeit gehen in Deutschland mehr als 7,5 Millionen Menschen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Das hat einen guten Grund, denn die 538 Euro Nebeneinkommen können steuer- und sozialversicherungsfrei verdient werden. Zwar gilt seit 2013 eine Rentenversicherungspflicht für Minijobs, auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung kann man sich davon allerdings befreien lassen. Ansonsten werden Sozialabgaben und Steuern pauschal vom Arbeitgeber übernommen.

Was sind die Vorteile eines Minijobs?

Das sind auch die wesentlichen Vorteile eines Minijobs, überwiegend frei von Abgaben und einfach im Handling. Der Arbeitgeber muss seine Minijobber nur bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden und die pauschalen Steuer- und Sozialabgaben abführen. Aber es gibt auch ganz praktische Vorteile eines Minijobs:

  • Mit einem Minijob kannst du einfach deine Haushaltskasse aufbessern und deinen finanziellen Spielraum erweitern.

  • Mit einem Minijob kannst du andere Berufe, Branchen und Unternehmen kennenlernen. Das erweitert den Horizont und hilft dir Berufserfahrung zu sammeln.

  • Ein Minijob kann der Einstieg in ein Unternehmen sein. Wenn dir die Arbeit gefällt und du dich bewährst, winkt vielleicht auch eine lukrative Vollzeitstelle.

  • Mit einem Minijob kannst du die ersten Schritte auf einem neuen Weg wagen. Wenn dir eine andere berufliche Perspektive vorschwebt, aber du den entscheidenden Schritt scheust, dann taste dich doch einfach mit einem Minijob vor.

So erkennst du einen Minijob

Ein Minijob ist zunächst ein normales Arbeitsverhältnis in einer Teilzeitbeschäftigung. Der Gesetzgeber hat aber klar geregelt, wann eine berufliche Tätigkeit als Minijob anzusehen ist. Grundsätzlich zeichnen sich Minijobs durch zwei charakteristische Merkmale aus:

Entgeltgrenze

Bei einem Minijob dürfen nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdient werden, bzw. 5.400 Euro in einem Jahr. Deshalb werden Minijobs auch als 538-Euro-Jobs bezeichnet oder als geringfügige Beschäftigung. Die Anzahl der Stunden, die dafür gearbeitet werden müssen, richtet sich nach dem Mindestlohn oder wie bei McDonald’s Deutschland nach dem tariflich vereinbarten Stundenlohn. Durchschnittlich wird die Arbeitszeit bei 40 bis 48 Stunden pro Monat liegen. In diesem Fall spricht man auch von einer langfristigen geringfügigen Beschäftigung. Für die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro werden auch Sonderzahlungen wie beispielsweise das Weihnachtsgeld berücksichtigt. Grundsätzlich ist es zwar möglich in einzelnen Monaten mehr als 538 Euro zu verdienen, dann muss in anderen Monaten entsprechend weniger verdient werden. Aufs Jahr gerechnet müssen auf jeden Fall die 5.400 Euro eingehalten werden.

Zeitgrenze

Ein Minijob kann aber auch eine kurzfristige Beschäftigung sein, wobei auch in diesem Fall die Verdienstgrenzen eingehalten werden müssen. Als kurzfristige Beschäftigung werden Jobs bezeichnet, die in einem Kalenderjahr nicht länger als 70 Tage oder 3 Monate andauern. Typischerweise fallen Ferienjobs für Schüler und Studenten in diese Kategorie.

Das gilt bei mehreren Minijobs

Wenn du mehr als einen Minijob annehmen möchtest, dann ist das grundsätzlich möglich. Dann musst du allerdings alle Einkünfte aus deinen geringfügigen Beschäftigungen addieren. Zusammen dürfen sie die 538 Euro pro Monat nicht übersteigen, ansonsten werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.
Hast du bereits einen Vollzeitjob und möchtest mit einem Minijob etwas dazuverdienen, bleiben die maximal 538 Euro sozialversicherungsfrei. Für einen weiteren Minijob müssten dann allerdings Sozialabgaben bezahlt werden.
Und es gibt noch eine weitere Besonderheit. Mehrere Minijobs bei einem Arbeitgeber werden zusammengerechnet und gelten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dann müsstest du auch bei einem Einkommen von weniger als 538 Euro Sozialabgaben bezahlen, es sei denn, die Minijobs werden in verschiedenen Tochtergesellschaften eines Unternehmens ausgeübt. Dann gelten die normalen Regelungen für mehr als einen Minijob.

So kommst du zu deinem Minijob

Wenn du dich für einen Minijob bei McDonald’s interessierst, kannst du auf unserer Webseite nach offenen Stellen suchen oder du sprichts einfach einen Mitarbeiter in einem Restaurant in deiner Nähe an. Wir haben in unseren Betrieben immer wieder Bedarf an Mitarbeitern, die uns in Spitzenzeiten oder am Wochenende unterstützen.
Auf der Webseite kannst du dann auch das Bewerbungsformular ausfüllen. Wir benötigen von dir deinen Lebenslauf und ein paar Zeilen zu deiner Motivation. In einem persönlichen Gespräch können wir dann deine offenen Fragen klären. Wenn du uns überzeugst, kannst du schon bald zu einem festen Teil unseres internationalen Teams werden. Bist du dir noch unsicher, ob ein Minijob in der Gastronomie das richtige für dich ist?

Die wichtigsten Antworten zum Minijob

Eine geringfügige Beschäftigung sollte möglichst unkompliziert sein. Das trifft auf einen Minijob zu. In der Praxis ergeben sich aber schnell zusätzliche Fragen. Die wichtigsten Antworten haben wir hier für dich zusammengestellt.

Minijob

Als Minijob wird eine geringfügige Beschäftigung bezeichnet, die umgangssprachlich auch als 450-Euro-Job bekannt ist. Für Minijobs müssen von dir, im Gegensatz zu einer regulären Beschäftigung, keine Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden. Diese werden vom Arbeitgeber pauschal abgeführt. Das Einkommen eines Minijobs darf 450 Euro pro Monat oder 5.400 Euro im Jahr nicht überschreiten.

Vereinfacht gesagt beginnt ein Midijob dort, wo ein Minijob aufhört. Das bedeutet, wenn du mehr als 450 Euro pro Monat verdienst – dafür reicht schon ein Cent – wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Als Midijobs werden Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet, bei denen zwischen 450 und 1.300 Euro pro Monat verdient werden. Dafür ist deine Steueridentifikationsnummer erforderlich und es müssen Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt werden. Im Gegenzug ist ein Beschäftigter mit einem Midijob dadurch auch sozial abgesichert und erwirbt sich beispielsweise Ansprüche bei der Rentenversicherung oder kann Arbeitslosengeld beantragen.

Auch bei einem Minijob hat man Anspruch auf Urlaubstage. Diese werden abhängig von der Anzahl der durchschnittlich gearbeiteten Stunden berechnet. Bei McDonald’s ist die Anzahl der Urlaubstage tariflich geregelt und gilt auch für geringfügig Beschäftigte.

Wieviel Stunden man für die 450 Euro pro Monat arbeiten muss, ergibt sich aus dem Stundenlohn. Als Untergrenze gilt dabei der MindestlohnBei McDonald’s werden alle Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag in der Systemgastronomie bezahlt, auch die Minijobber.

Im Zuge der Corona-Pandemie sind zahlreiche Mitarbeiter in den gastronomischen Betrieben von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen und müssen vorübergehend Kurzarbeitergeld beantragen. Minijobber sind von diesen Rettungsmaßnahmen der Bundesregierung allerdings ausgenommen und haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass ein Minijob keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist und deshalb auch kein Anspruch auf entsprechende Leistungen erworben werden. Kurzarbeitergeld ist ein Bestandteil der Sozialversicherung und wird nicht aus Steuermittel bezahlt. Mitarbeiter, die derzeit in Kurzarbeit sind und das Defizit mit einem Minijob ausgleichen wollen, dürfen dies nach den derzeit gültigen Regelungen, ohne dass ihr Zuverdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Die Bundesregierung hat diese Regelung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

*Bei allen Bezeichnungen sind stets Personen weiblichen, männlichen und diversen Geschlechts gemeint.

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